Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Wohnbauflächen Wickede

Brackel
12.03.2019 – Antrag

zu TOP 11.1, Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr

Zu Teilbereich C: Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Teilbereich Dortmund

Die BV Brackel beschließt:

Die Wohnbauflächen Wickede-West und -Nord werden für die noch unbebauten Flächen nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.

Die Flächen werden stattdessen als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE*) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.

Begründung:

Die ASB-Darstellung führt bei Umsetzung einer zukünftigen Bebauung zu erheblichen Eingriffen in den Landschaftsraum (Regionaler Grünzug, BSLE in der Nähe). Die Verbundfläche ist in dem durch Ackerbau und Siedlung geprägten Umfeld als Trittsteine im lokalen Biotopverbund von besonderer Bedeutung. Zudem handelt es sich um den verkehrslärmärmsten Raum in Dortmund.

Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die nördliche Teilfläche des geplanten ASB aufgrund schwieriger Entwässerungssituation nicht weiter als Wohnbaufläche zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Mitra

*: BSLE : Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung


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