Ausgleichsmaßnahme Commendeweg

Brackel
07.05.2020 – Anfrage

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung am 04.06.2020

Ausgleichsmaßnahme am Commendeweg

Die Verwaltung möge folgende Fragen schriftlich beantworten:

Wann wird die Ausgleichsmaßnahme am Commendeweg in den Zustand gebracht, den sie haben muss – eine Streuobstwiese?

Gibt es noch andere Ausgleichmaßnahmen oder Zahlung die erklären, warum dass nicht umgesetzt wurde?

Wann bekommt die BV-Backel elektronischen Zugriff auf das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E) Kompensationsverzeichnis der Stadt Dortmund (siehe BV-Beschluss vom 31.10.2019)?

Begründung:

Für die Bodenversiegelung beim Bau des Betriebshofs Brackel sollte laut Gesetz (Eingriffsregelung) ein Ausgleich geschaffen werden. Das geschieht, indem eine andere Fläche ökologisch aufgewertet wird. Nach festgelegten Berechnungsverfahren wird der Zustand der Ausgleichsfläche vor Erstellen der Maßnahme und nach der ökologischen Aufwertung bewertet. Für die Anlage von Streuobstwiesen gibt es in diesem Verfahren eine besonders hohe Aufwertung, sehr vorteilhaft im Ballungsraum weil man mit kleinen Flächen Ausgleich schaffen kann. Dabei wird meist völlig übersehen, dass diese ökologische Aufwertung erst dann eintreten kann, wenn auf dieser Streuobstwiese nach guter Entwicklungspflege einmal 20-30 jährige kräftige und gesunde Obstbäume stehen, die noch weitere 30-40 Jahre durchhalten. Erst dann ist der Biotopcharakter Streuobstwiese erreicht. Die Aufwertung findet bei guter Pflege der Bäume tatsächlich also erst 30 Jahre nach der Anlage der Ausgleichsfläche statt.

Wenn aber Bäume nur gepflanzt und nicht gepflegt werden, wenn Gehölzränder sich wegen mangelnder Pflege (Rückschnitt) ungehindert ausbreiten, dann ist die ökologische Aufwertung nicht gegeben. Die Ausgleichsmaßnahme ist dann gescheitert! Zu dieser Kategorie der gescheiterten Ausgleichsmaßnahmen gehört u.a. der Commendeweg.

Natürlich hat auch eine Gehölzgruppe einen ökologischen Wert, der ist aber bei weitem nicht so hoch anzusetzen wie der einer Streuobstwiese und deshalb hätte die Ausgleichsfläche je nach dem vorherigen Zustand größer ausfallen müssen (bei der Umwandlung von z.B. Ackerland in Gehölzdickicht) oder eine Aufwertung wäre gar nicht gegeben wenn die Fläche schon vorher ein Gehölzdickicht war.

Es ist also auch beim Betriebshof Brackel so, dass eine möglichst hohe Aufwertung einer kleinen Fläche vorgetäuscht wird, die niemals wirklich eintreten wird, weil es weder eine Erfolgskontrolle noch eine angemessene Entwicklungspflege gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Mitra


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