Höchstgeschwindigkeit Oesterstraße

Brackel
24.10.2014 – Antrag

Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Oesterstraße vereinheitlichen

Die BV möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Oesterstraße im Bereich zwischen der Kreuzung mit der Hohenbuscheiallee/Heßlingweg und der schon bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Gesamtschule/des Hallenbades einheitlich in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu beschränken, mindestens werktags zwischen 6-20 h.

Begründung:
Schon jetzt besteht im Bereich der Geschwister-Scholl-Gesamtschule/Hallenbad ab der Einmündung der Straße Auf dem Kranz bis zu dem Bereich 50 m nördlich der Einmündung Auf der Mühle diese Geschwindigkeitsbeschränkung in beide Fahrtrichtungen für die Zeit werktags zwischen 6-20 h.

Auf dem Kranz
Südlicher Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung an der Einmündung
der Straße Auf dem Kranz

Darüber hinaus gilt immer, allerdings nur in Fahrtrichtung Süden, für die Kurve im Bereich Hohenbuschei (früher mit Pflasterung) eine Beschränkung auf 30 km/h. Für Autofahrer in Richtung Norden gilt hier immer eine Geschwindigkeit von 50 km/h. In Fahrtrichtung Süden kann ab dieser Kurve für ca. 200 m wieder Tempo 50 km/h gefahren werden, im Bereich der Schule/Hallenbad (s.o.) aber wieder nur 30 km/h.

Epkingstraße
Blick auf den Kreuzungsbereich Scheidemannstr./Epkingstr.

Im Kreuzungsbereich Scheidemannstr./Epkingstr. besteht zwar nördlich der Kreuzung eine Querungshilfe, dennoch ist insbesondere für Kinder und anfahrende Radfahrer ein Überqueren der Fahrbahn bei einer Geschwindigkeit der Autos von 50 km/h nicht gefahrlos möglich, da von der Epkingstr. her die Oesterstraße durch die südlich verlaufende Kurve nur über eine kurze Strecke einsehbar ist. Schulkinder der Erich-Kästner-Grundschule, die nordöstlich der Oesterstraße und in Hohenbuschei wohnen, überqueren hier die Oesterstraße.

Oertlingweg
Reger Verkehr hinter der Einmündung Örlingweg zwischen ALDI und Grobe

Weiter nördlich befinden sich beidseitig der Oesterstraße die stark frequentierten Ausfahrten der Parkplätze von ALDI, Bäckerei Grobe/Getränkemarkt und Netto, außerdem Ausfahrten von 4 weiteren Gewerbebetrieben. Besonders von der ALDI-Ausfahrt ist die Oesterstraße durch den Tunnel unter der OWIIIa mit leichter Kurve ebenfalls schlecht einsehbar und es kommt dadurch zu gefährlichen Verkehrssituationen. Ebenfalls in diesem Bereich befinden sich 3 Bushaltestellen der Linie 436, jeweils beidseitig, Fahrtzeiten werktags bis ca. 19.30 h. Aus diesen Gründen wäre eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Autofahrer auf der gesamten Oesterstraße zwischen der Kreuzung Hohenbuscheiallee/Heßlingsweg und der Straße Auf dem Kranz eindeutiger, übersichtlicher und für alle Verkehrsteilnehmer ungefährlicher. Auf ca. 1 km stehen z.Z. 12 Schilder mit Geschwindigkeitsangaben.

Die Vereinheitlichung würde auch dem bereits geäußerten Wunsch einiger Anwohner entsprechen.

Dr. Thomas Mitra


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