BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
OV Dortmund-Brackel
Radwege in Stadtgärtnerei
Brackel
06.09.2024 – Anfrage
Anfrage B90/Grüne zur Sitzung der Bezirksvertretung am 24.10.2024
Radwege in der Siedlung Stadtgärtnerei wiederherstellen – Umsetzung
Die
Bezirksvertretung Brackel hat am 14.03.2019 beschlossen, dass die
Radwege in der Siedlung Stadtgärtnerei umgehend wiederhergestellt
werden. Auf den gelben Verbotsschildern ist das
Radfahren-verboten-Symbol zu überkleben. Die Wege sind mit Fuß-/Radweg,
Vz 240 zu kennzeichnen, und die Bordsteine am Anfang/Ende der Wege sind
abzusenken.
Siehe Antrag der Grünen vom 24.02.2019, DS 13613-19
https://rathaus.dortmund.de/dosys/doRat.nsf/Drucks...
Beschluss laut Protokoll der BV, TOP 11.7 vom 14.03.2019.
Im Bebauungsplan BR149 sind die Wege eindeutig beschrieben, siehe Abschnitt 10.3:
„10.3 Begrünung der Fuß- und Radwege sowie der Rad- und Wanderwege
Der
innerhalb der Grünfläche Parkanlage' verlaufende Fuß- und Radweg (R+W
1) ist im Westen der Parkanlage durch eine zu pflanzende, aufgelockerte
Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1. Ordnung (Vogelkirsche -
Prunus avium -) zu säumen.
Der innerhalb der Grünfläche ‚Parkanlage'
von Norden nach Süden verlaufende Weg (R+W 2) ist ebenfalls durch eine
aufgelockerte Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1. Ordnung
(Hainbuche - Carpinus betulus -) zu begrünen (vgl.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag).
Der von Norden nach Süden
verlaufende Fuß- und Radweg ist südlich der Planstraße F durch eine zu
pflanzende, aufgelockerte Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1.
Ordnung (Walnuss - Juglans regia) zu säumen.
Im Bereich des
Spannfeldes zwischen den Masten 14 und 15 der Hochspannungsfreileitung
ist entlang des Rad- und Wanderweges als kleinkroniger,
standortgerechter Laubbaum ausschließlich Weißdom (Crataegus monogyna),
hochstämmig, Stammmindestumfang 18-20 cm, gemessen in 1,0 m Höhe
anzupflanzen. Entlang der sonstigen Fuß- und Radwege und entlang der
Rad- und Wanderwege sind kleinkronige, standortgerechte Laubbäume
(Eberesche -Sorbus aucuparia- und Traubenkirsche -Prunus padus-l
hochstämmig, Stammmindestumfang 18-20 cm, gemessen in 1,0 m Höhe)
anzupflanzen.
Die Bepflanzung ist dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.“
Der Bebauungsplan ist online hier:
http://geoweb1.digistadtdo.de/OWSServiceProxy/clie...
Aktueller
Stand, 2024: Die Bordsteinabsenkung wurde 2020 nach mehreren Runden mit
der Verwaltung tatsächlich durchgeführt. Nachfragen in der Verwaltung
bezüglich Beschilderung haben kein Erfolg gezeigt.
Die Verwaltung möge die folgende Frage bitte schriftlich beantworten:
Wann wird der Beschluss der BV aus 2019 vollständig, also auch die Beschilderung gemäß B-Plan, umgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Mitra