Radwege Stadtgärtnerei

Brackel
24.02.2019 – Antrag

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt, dass die Radwege in der Siedlung Stadtgärtnerei umgehend wiederhergestellt werden. Auf den gelben Verbotsschildern ist das Radfahren-verboten-Symbol zu überkleben. Die Wege sind mit Fuß-/Radweg, Vz 240 zu kennzeichnen, und die Bordsteine am Anfang/Ende der Wege sind abzusenken.

Begründung:

Über zehn Jahre gab es in der Siedlung Stadtgärtnerei mehrere Radwege. Seit Dezember 2017 wird an der endgültigen Straße in der Siedlung gearbeitet. Dabei sind ohne politischen Beschluss aus einem Teil der Geh- und Radwege reine Gehwege geworden. Das widerspricht dem gültigen Bebauungsplan und auch dem allgemeinen Bestreben, den Radverkehr in Dortmund zu fördern, statt zu behindern.

Im Bebauungsplan BR149 sind die Wege eindeutig beschrieben, siehe Abschnitt 10.3:

„10.3 Begrünung der Fuß- und Radwege sowie der Rad- und Wanderwege

Der innerhalb der Grünfläche Parkanlage' verlaufende Fuß- und Radweg (R+W 1) ist im Westen der Parkanlage durch eine zu pflanzende, aufgelockerte Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1. Ordnung (Vogelkirsche - Prunus avium -) zu säumen.

Der innerhalb der Grünfläche ‚Parkanlage' von Norden nach Süden verlaufende Weg (R+W 2) ist ebenfalls durch eine aufgelockerte Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1. Ordnung (Hainbuche - Carpinus betulus -) zu begrünen (vgl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag).

Der von Norden nach Süden verlaufende Fuß- und Radweg ist südlich der Planstraße F durch eine zu pflanzende, aufgelockerte Baumreihe unter Verwendung einer Baumart 1. Ordnung (Walnuss -Juglans regia) zu säumen.

Im Bereich des Spannfeldes zwischen den Masten 14 und 15 der Hochspannungsfreileitung ist entlang des Rad- und Wanderweges als kleinkroniger, standortgerechter Laubbaum ausschließlich Weißdom (Crataegus monogyna), hochstämmig, Stammmindestumfang 18-20 cm, gemessen in 1,0 m Höhe anzupflanzen.

Entlang der sonstigen Fuß- und Radwege und entlang der Rad- und Wanderwege sind kleinkronige, standortgerechte Laubbäume (Eberesche -Sorbus aucuparia- und Traubenkirsche -Prunus padus-l hochstämmig, Stammmindestumfang 18-20 cm, gemessen in 1,0 m Höhe) anzupflanzen.

Die Bepflanzung ist dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Mitra


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