Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Osterschleppweg, Buddenacker

Brackel
12.03.2019 – Antrag

zu TOP 11.1, Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr

Zu Teilbereich C: Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Teilbereich Dortmund

Die BV Brackel beschließt:

1) Der Osterschleppweg wird nicht weiter als GIB*, sondern als BSLE** ausgewiesen.

Begründung:

Bei der Fläche südlich von Wickede handelt es sich um einen Bereich mit schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung, Regelungs- und Pufferfunktion und besonderer natürlicher Bodenfruchtbarkeit als Archiv der Boden- und Naturgeschichte. Dies wurde durch diverse Gutachtenbelegt, u.a. vogelkundliches Gutachten der Flughafen GmbH, belegt. Das Gebiet ist zudem Frischluftschneise, Naherholungsgebiet sowie A+E-Fläche für Flughafen (s. Grundlagenkarte II zum Entwurf des Landschaftsplans).

In einer aktuellen Eignungsuntersuchung der Stadt Dortmund zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen heißt es zudem: “Zwischenzeitlich liegen jedoch die Ergebnisse eines Bodengutachtens vor, wonach, ähnlich wie im Bereich des Buddenackers, auch am Osterschleppweg seltene und sehr fruchtbare, schützenswerte Böden vorliegen, die umfangreiche Ausgleichserfordernisse mit sich bringen.“

*GIB: Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich

*BSLE: Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung

2) Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern.

Begründung:

Im Bereich „Buddenacker“, einer typischen „Bördelandschaft“ auf dem Nordhang des Dortmunder Rückens, die sich bis zum östlichen Bereich am „Osterschleppweg“ erstreckt und durchgängig landwirtschaftlich genutzt ist, wurde hochwertiger Lössboden (s.a. Gutachten des Geologischen Dienstes NRW aufgrund der bodenkundlichen Aufnahme durch R. Roth 2015) festgestellt.

Die Stadt Dortmund verweist bei ihrer Analyse der kommunalen GIB-Flächen in diesem Fall auf die “Aspekte des Arten- und Bodenschutzes (…), die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht wurden. Da aufgrund der Flächeninanspruchnahme seltener und sehr fruchtbarer, schützenswerter Böden sowie von Archivböden umfangreiche Ausgleichserfordernisse notwendig werden, die zu hohen Entwicklungskosten führen, liegen diese deutlich über den zu erzielenden Marktpreisen. Aufgrund des umfangreichen Vorhandenseins von Böden der höchsten Schutzkategorie und der sich nicht wirtschaftlich darstellbaren Entwicklung wird empfohlen, den Buddenacker als Gewerbeflächenpotenzial perspektivisch nicht weiter zu verfolgen.“

3) Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche ausgewiesen.

Begründung:

Damit wird der Regionalplans an den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund angepasst. Auch die Stadt Dortmund empfiehlt zu Asseln-Süd in einer aktuellen Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen „[…] das Gewerbeflächenpotenzial perspektivisch auf allen Planungsebenen aufzugeben“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Mitra


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